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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16   

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https://dejure.org/2016,48946
LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16 (https://dejure.org/2016,48946)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2016 - 1 Sa 118/16 (https://dejure.org/2016,48946)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2016 - 1 Sa 118/16 (https://dejure.org/2016,48946)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 613a BGB, §§ 7 ff BetrAVG, § 7 BetrAVG, § 1 BetrAVG, § 1 InsO
    Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers in der Insolvenz - betriebliche Altersversorgung

  • IWW

    § 613 a BGB, § 7 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 der GBV, § 256 Abs. 1 ZPO, § 7 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 613a BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 97 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der Insolvenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 7; BGB § 613 a; InsO § 1
    Altersversorgung; betriebliche; Haftungsbeschränkung; Insolvenz

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 7 ; BGB § 613 a; InsO § 1
    Höhe der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der Insolvenz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berechnung der zu leistenden betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 741
  • NZI 2017, 159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16
    Schon aus der Grundsatzentscheidung des BAG 17.1.1980 (3 AZR 160/79, Rz. 38) ergäbe sich, dass hinsichtlich der Höhe des vom Betriebserwerbers zu tragenden Teils der Rente die Leistungskurve nach der jeweiligen Pensionsordnung maßgeblich sei und daher auch zurückliegende Zeiten vor der Insolvenzeröffnung und der Betriebsveräußerung zu berücksichtigen seien.

    Die Berufungskammer folgt der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BAG 17.01.1980 -3 AZR 160/79-; ferner etwa 19.05.2005 - 3 AZR 649/03-, juris) und auch in der Literatur (vgl., etwa Höfer/Reinhard, BetrAVG, Kap 9, Rz. 135 ff.; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG., 6. Aufl., § 7 Rz. 178 ff.; Kemper/Kisters-Kölkes u.a.., BetrAVG, 7. Aufl., § 7Rz. 84 ff.) nahezu einhellig vertretenen Auffassung, dass eine Haftung des Betriebserwerbers, der einen Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt, für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdiente Versorgungsleistungen trotz der in § 613 a BGB an sich vorgesehenen Erwerberhaftung aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht besteht.

    Zum anderen müsste dieser Vorteil durch die anderen Gläubiger mit finanziert werden, weil sich diese zukünftige Belastung des Erwerbers auf den Kaufpreis mindernd auswirken wird und der Insolvenzmasse daher regelmäßig weniger zufließt als ohne diese übernommene Haftung (BAG 17.1.1980, aaO., Rz. 31).

    Dies hat das BAG bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.1.1980 (aaO., Rz. 38) ausgeführt: 'Inwieweit sich Zeiten der Betriebszugehörigkeit auf die Rentenhöhe auswirken, richtet sich nach der Leistungskurve, die sich aus der Versorgungszusage ergibt.

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16
    Diese Gesichtspunkte gelten unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der Pensionssicherungsverein Leistungen zu erbringen hat (BAG 29.10.1985 -3 AZR 485/83, juris, Rz. 36; 19.05.2005, aaO., Rz. 43).

    Die dargestellten Gesichtspunkte, die im Hinblick auf den insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung die teleologische Reduktion des haftungsrechtlichen Teils des § 613a BGB bedingen, gelten auch dann, wenn der Pensionssicherungsverein keine Leistungen zu erbringen hat: Die Haftung für den vor Insolvenzeröffnung entstandenen Teils einer Anwartschaft bleibt dem Betriebserwerber nicht deshalb erspart, weil der Träger der Insolvenzsicherung haftet, sondern weil die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Ansprüche unter Beachtung des Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung zu erfüllen sind (BAG 29.10.1985, aaO.).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16
    Die Berufungskammer folgt der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BAG 17.01.1980 -3 AZR 160/79-; ferner etwa 19.05.2005 - 3 AZR 649/03-, juris) und auch in der Literatur (vgl., etwa Höfer/Reinhard, BetrAVG, Kap 9, Rz. 135 ff.; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG., 6. Aufl., § 7 Rz. 178 ff.; Kemper/Kisters-Kölkes u.a.., BetrAVG, 7. Aufl., § 7Rz. 84 ff.) nahezu einhellig vertretenen Auffassung, dass eine Haftung des Betriebserwerbers, der einen Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt, für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdiente Versorgungsleistungen trotz der in § 613 a BGB an sich vorgesehenen Erwerberhaftung aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht besteht.

    Diese Gesichtspunkte gelten unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der Pensionssicherungsverein Leistungen zu erbringen hat (BAG 29.10.1985 -3 AZR 485/83, juris, Rz. 36; 19.05.2005, aaO., Rz. 43).

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16
    Es ist also eine zeitanteilige Berechnung vorzunehmen (vgl. etwa BAG 11.2.1992 -3 AZR 117/91-, juris, Rz. 49, 50).

    Hierbei ist maßgeblich, welche Beschäftigungsdauer von der Insolvenzeröffnung bis zum Versorgungsfall angefallen ist und in welchem Verhältnis diese zur Gesamtbeschäftigungsdauer steht (vgl. BAG 11.2.1992 -3 AZR 117/91- , aaO.).

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 2, 9.2014 -3 AZR 951/12-, juris, Rz. 38; 15.5.2012 -3 AZR 11/19-, juris, Rz. 19).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 236/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16
    Hinzu kommt, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse daran hat, durch die Klärung der Streitfrage eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für anderweitige Vorsorgemaßnahmen zu erhalten (zu diesem Gesichtspunkt etwa BAG 30.4.1991 -3 AZR 236/90-, juris, Rz. 35).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 876/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. November 2016 - 1 Sa 118/16 - wird zurückgewiesen.
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